Viele Krankenkassen erstatten die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig als freiwillige Zusatzleistung (wie z.B. die BKK Euregio oder die Techniker Krankenkasse). Meist sind Maximalbeträge pro Sitzung oder Jahr in den Satzungen festgelegt, allerdings ist dies nicht einheitlich geregelt. Deshalb erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt und welche Bedingungen daran geknüpft sind (eine Zusatzversicherung kann hier helfen).
Bei Privatversicherten, Beihilfe Berechtigten und Patienten, die eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerkosten haben, rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Hier werden verschiedene Ziffern der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aufgelistet um den entsprechenden Betrag abzurechnen.
Bei MedAix können alle vom Arzt verordneten Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse über Rezepte abgerechnet werden.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken. Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.
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